Mai 14, 2016

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Kraftwaermekopplung – Machtwort der Bundesnetzagentur

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Keine Erschwernisse für Hauseigentümergemeinschaften   Eine Eigentümergesellschaft, die den Mietern von nicht selbstgenutzten Wohnungen im Haus keinen Strom aus dem BHKW im Heizungskeller liefert, muss keine getrennten Elektroleitungen ziehen lassen. Das entschied kürzlich die Bundesnetzagentur. Eine BHKW-Anlage in Stuttgart hatte unter anderem zu solch einer Auseinandersetzung zwischen dem regionalen Versorger und dem Betreiber geführt.   Im Wesentlichen ging es um die Anschlussmodalitäten. Erstens: Die EnBW verlangte im Gebäudekomplex eine galvanische Trennung zwischen KWK-Strom-Bezieher und Tarif-Strom-Bezieher. Das hätte bedeutet, vom Übergabepunkt öffentlicher Netzbetreiber/gebäudeeigenes Niederspannungsnetz aus hätte die Eigentümergemeinschaft zusätzlich zu dem vorhandenen Steigestrang im Haus eine zweite Kabeltrasse im Treppenflur hochziehen […]