Umweltministerium hebt Haushaltssperre auf

Soeben hat das Umweltministerium die Aufhebung der Haushaltssperre bekannt gegeben. Um möglichst viele Anträge mit dem verbliebenen Geld von 380 Millionen Euro bedienen zu können, wird die Förderung mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Diese tritt voraussichtlich in Kraft und gilt bis ende des Jahres. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden.

Nicht mehr gefördert werden in Zukunft Anlagen im Neubau

Außerdem gelten für Wärmepumpen neue höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch dann gefördert, wenn sie eine bestimmte Jahresarbeitszahl erreichen.

JAZ von mindestens 3,7 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen

JAZ von mindestens 4,3 bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie Sole-Wasser-Wärmepumpen

Alle bis zur Verkündung des Programmstopps beim BAFA eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.

Eingegangene Anträge beim BAFA werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderbare Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich und erforderlich.