Nov 15, 2016

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3. Teil der Wärmepumpenförderung

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Vorhabensbeginn und Zeitpunkt der Antragstellung In den Richtlinien steht zu diesem Punkt die folgende Erläuterung. Für die Basisförderung, ggf. mit der Bonusförderung sind die Anträge nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Dies ist anders, wenn die Förderung im Rahmen des KfW-Programms erneuerbare Energien ausgegeben wird. Hier gilt immer: vor Antragstellung kein Vorhabensbeginn. Dieser Punkt dürfte aber Bauherren die eine Wärmepumpe einbauen wollen nicht interessieren, denn in diesem Programm wird die Wärmepumpe nicht berücksichtigt. Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung von Wärmepumpen Es werden effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserversorgung und die Heizung eines Gebäudes gefördert. O Einbau eines Strom- und […]