Basisförderung

Bei Neubauten werden für Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen, 10 Euro/m² Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert. Eine maximale Förderobergrenze zieht der Bund bei 2.000 Euro je Wohneinheit. Für mehr als zwei Wohneinheiten ist die Förderung auf 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt.

Für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe im Neubau gibt es 5 Euro/m², aber je Wohneinheit höchstens 850 Euro. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 8% der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten begrenzt.

Im Gebäudebestand beträgt die Förderung für eine Sohle/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe 20 Euro/m² Wohn- bzw. Nutzfläche, dabei werden 3.000 Euro je Wohneinheit nicht überschritten.

Für Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden, ist die Förderung auf 15 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt.

Für die Luft/Wasser-Wärmepumpe im Gebäudebestand beträgt die Förderung 10 Euro/m² Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche, aber höchstens 1.500 Euro je Wohneinheit. Für Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt.

Zusätzliche Mittel – Innovationsförderung

Zur Basisförderung können auch noch Extrafördermittel erteilt werden. Ein Beispiel ist die Innovationsförderung. Diese wird unter folgenden Vorraussetzungen erteilt.

Die Wärmepumpenanlage muss eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,7 oder 4,5 erreichen und bringt dem Antragsteller eine Erhöhung der Fördermittel und die Fördergrenzen um bis zu 50 %.

Effizienzbonus

Für Wärmepumpen in effizienten Gebäuden, kann eine höhere Förderung gewährt werden. Es ist dann eine Basisförderung plus Effizienzbonus möglich. Folgende Unterlagen sind in diesem Fall zusätzlich einzureichen:

– Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs nach EnEV oder Energiebedarfsausweis nach § 13 der EnEV 2002 oder EnEV 2004

– Nachweis über den hydraulischen Abgleich und die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage

Wenn Sie noch Herstellerinformationen suchen, bestellen Sie hier bei über 25 Anbietern!