Wärmepumpe im Marktanreizprogramm

In den aktuellen Förderrichtlinien wird zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt, der effiziente Energieeinsatz von Wärmepumpen durch finanzielle Zuschüsse gefördert.

Bares vom Staat

Das die Wärmepumpe förderfähig ist haben die Bauherren und Hausbesitzer seit dem 05.12.2007 schriftlich. Ab 2008 stellt der Bund finanzielle Mittel zur Verfügung und gibt zukünftigen Bauherren und Besitzern von bestehenden Gebäuden einen Anreiz die umweltfreundliche Wärmepumpentechnik einbauen zulassen.

Was wird gefördert?

Es werden Wärmepumpen für die Warmwasserversorgung und die Heizung eines Gebäudes gefördert. Doch die gestellten Anforderungen hoch. Bei der Sole/Wasser- und der Wasser/Wasser-Wärmepumpe im Neubauobjekt, muss die Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 nachgewiesen werden. Im Gebäudebestand verlangt der Bund eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7. Die Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen im Neubau eine Arbeitszahl von mindestens 3,5 und im Gebäudebestand mindestens 3,3 erreichen.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei Neubauten werden für Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen,

10 Euro/m² Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert. Eine maximale Förderobergrenze zieht der Bund bei 2.000 Euro je Wohneinheit. Für mehr als zwei Wohneinheiten ist die Förderung auf 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt. Für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe im Neubau gibt es 5 Euro/m², aber je Wohneinheit höchstens 850 Euro. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 8% der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten begrenzt.

Im Gebäudebestand beträgt die Förderung für eine Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe 20 Euro/m² Wohn- bzw. Nutzfläche, dabei werden 3.000 Euro je Wohneinheit nicht überschritten.

Für Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden, ist die Förderung auf 15 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt.

Für die Luft/Wasser-Wärmepumpe im Gebäudebestand beträgt die Förderung 10 Euro/m² Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche, aber höchsten 1.500 Euro je Wohneinheit. Für Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden, ist die Förderung auf 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt.

Mit den neuen Fördermaßnahmen wird es 2008 noch interessanter, die umweltfreundliche Wärmepumpetechnik in die eigenen vier Wände zu bringen.