Geringer Energieverbrauch ist Pflicht

Das neue Effizienzhaus darf nur 55 Prozent der nach Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) gültigen Höchstwerte hinsichtlich Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissions-wärmeverlust erreichen. Wie vorher beim KfW-40-Haus beträgt der Jahresprimärenergiebedarf damit 40 KWh pro m² Nutzfläche des Hauses.

Hohe Qualität bei thermischer Hülle

Der Jahresprimärenergiebedarf beziffert, wie viel Energie im Verlauf eines durchschnittlichen Jahres für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung benötigt wird, der Transmissionswärme-verlust beschreibt die energetische Qualität der thermischen Hülle (Isolierung von Dach, Außenwänden, Fenstern und Boden) eines Gebäudes.

KfW-Effizienzhaus 70 besser als der Vorgänger

Beim KfW-Effizienzhaus 70 (vorher KfW-60-Haus) darf entsprechend nur 70 Prozent der EnEV Höchstwerte erreicht werden. Das entspricht dann 60 Kilowattstunden (KWh) pro Quadratmeter Nutzfläche.

KfW fördert mit zinsverbilligten Darlehen

Mit dem Förderprogramm der KfW wird durch zinsverbilligte Darlehen die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von neuen Wohngebäuden gefördert, die den Förderstandard eines KfW-Effizienzhauses 55 oder 70 erreichen.

Weitere Informationen zu Effizienzhäusern oder Passivhäusern: http://www.passivhaus.de/