In den letzten Jahren gab es in der Regierung einen Streit darüber, ob Hauseigentümer die energetische Sanierung ihres Hauses steuerlich absetzen dürfen oder nicht und bisher hat der Bundesrat eine Einigung verhindert. Nun wurde mit den ablehnenden Bundesländern erneut verhandelt und deshalb wird mit einer positiven Zustimmung zum Gesetzentwurf gerechnet. Ein Vermittlungsverfahren wurde nun gestartet um eine steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Sanierung zu erreichen. Der Steuervorteil soll sich auf bis zu 10 Prozent der Sanierungskosten belaufen und bietet Vorteile. Auf der einen Seite wird die Wärmedämmung der Fassaden staatlich unterstützt und andererseits werden Energiekosten gespart.

 

Die Zustimmung des Bundesrats fehlt bisher und sorgt sowohl bei Investoren als auch Hauseigentümern für Unsicherheit. In einer ersten Phase sollen die Kosten einer Fassaden-Wärmedämmung steuerlich absetzbar sein und im späteren Verlauf sollen weitere Maßnahmen folgen. Eine Teilsanierung sollte unbedingt staatlich gefördert werden. Das Maler-Lackiererhandwerk könnte von der steuerlichen Absetzbarkeit der Fassaden-Wärmedämmung profitieren. Denn bereits heute liegt deren Marktanteil bei den Sanierungsmaßnahmen bei 70 Prozent und könnte bei einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs ausgebaut werden. Die Wärmedämmung kann enorme Kosten einsparen und die jährlichen Energiekosten spürbar senken.

 

Vor dem Einbau einer Wärmedämmung empfiehlt sich die Beauftragung eines Energieexperten, welcher das Gebäude mit einer Wärmebildkamera analysiert. Die Wärmebildkamera zeigt, wo es Wärmeverluste gibt und eine Sanierung sinnvoll erscheint. Die Kosten für diese Wärmeanalyse können in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Auf die Höhe der Kosten einer Wärmedämmung hat die Größe des Gebäudes und die Wahl des Anbieters eine entscheidende Auswirkung. Im Vorfeld sollte daher ein Preisvergleich durchgeführt und Kostenvoranschläge mehrerer Anbieter eingeholt werden.