Was ist förderfähig?

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:

– effiziente Wärmepumpen

– besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien (bezieht sich wahrscheinlich auf die Bonusförderung)

– besonders effiziente Wärmepumpen

Was wird nicht gefördert?

– Eigenbauanlagen und Prototypen

– Gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit gebraucht erworbenen Teilen

Wer ist antragsberechtigt?

O Privatpersonen

O freiberuflich Tätige

O kleinere und mittlere private gewerbliche Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaft

O Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände

O gemeinnützige Investoren

O Großunternehmen nur bei besonderer Förderwürdigkeit von Maßnahmen

Wichtig

Antragsteller sind entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, auf dem die Anlage errichtet werden soll

Fördervorrausetzung bei Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Antragssteller ist eine öffentlichkeitswirksame Vorstellung des Vorhabens.

Nicht antragsberechtigt sind:

O Hersteller von förderfähigen Anlagen oder deren Komponenten

O der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen

Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, erhalten keine Förderung.

Weiter in Woche 3/2008!