Ein Energieausweis ist bereits seit Jahren für Hauseigentümer Pflicht, die eine Immobilie verkaufen oder vermieten wollen. Der Ausweis muss bisher jedoch nur auf Verlangen vorgelegt werden. Demnächst ändert sich dies. Der Energieausweis muss dann aktiv vorgezeigt werden. Der Energieausweis soll für mehr Transparenz beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie sorgen. So kann auf einen Blick gesehen werden, mit was für einem Energieverbrauch in einer Immobilie zu rechnen ist.
Welche Energieausweis-Varianten gibt es?
Es gibt zwei verschiedene Varianten des Energieausweises. Zum einen gibt es den Bedarfsausweis. Für diesen werden die energetisch relevanten Teile des Hauses wie die Dämmung, Heizung, Fenster und Baupläne von Experten analysiert. Vergleichswerte und Sanierungsvorschläge vervollständigen den Ausweis. Zum anderen gibt es den Verbrauchsausweis. Diesem Ausweis liegen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre zugrunde. Die Energieeffizienz des Hauses wird durch eine Farbskala, von Rot bis Grün, angezeigt. Umso grüner, umso besser ist die Energieeffizienz. Ein Energieausweis kann bei einem Fachmann in der Umgebung beantragt werden.
Änderungen
Der Energieausweis muss nicht nur aktiv vorgezeigt werden, die Angaben sollen sogar bereits in Immobilienanzeigen verpflichtend sein. Immobilien mit schlechterer Energieeffizienz werden sich so schlechter verkaufen lassen. Energetische Sanierungsmaßnahmen könnten zu einem wichtigen Verkaufsargument werden. Kritik gibt es allerdings für die verschiedenen Varianten des Energieausweises. Denn nur der Bedarfsausweis weist den wirklichen energetischen Baubestand nach, da er ausschließlich von qualifizierten Fachleuten erstellt wird. Beim Verbrauchsausweis dagegen werden beispielsweise leer stehender Immobilien mit in den Verbrauch eingerechnet, wodurch die Energiebilanz positiver ausfällt. Idealerweise liegen beide Ausweisvarianten vor, um größtmögliche Transparenz für den möglichen Käufer oder Mieter zu gewährleisten.