Der Energieausweis bekommt eine neue Richtlinie aus Brüssel zur Stärkung seiner Tragweite zugesprochen. Die EU-Kommission, der EU-Rat und das EU-Parlament will die neue Richtlinie beschlossen haben. Ab diesem Moment bleiben allen EU Ländern, also auch Deutschland, zwei Jahre Zeit dieses neue Gesetz in national gültiges Recht umzuwandeln.

Die neue Richtlinie sagt aus, das dem Mieter oder Käufer eines Gebäudes der Energieausweis nicht mehr wie bislang nur vorgezeigt, sondern ausgehändigt werden muss. Somit brauchen die Hauseigentümer mehrere beglaubigte Kopien von Ihrem Energieausweis. Ein weiterer Punkt in der neuen Verordnung ist, dass die Werte des Energieausweises auch in Zeitungsanzeigen und ähnlichen Veröffentlichungen angegeben werden müssen.

Der Verbraucher erhält dadurch eine noch größere Tranzparenz über das Wärmeniveau der Immobilie.